Kann ich die Malerkosten steuerlich absetzen?
Wenn bei Ihnen Kosten für Handwerksarbeiten anfallen, z.B. für einen Maler, können Sie in Ihrer Steuererklärung 20 Prozent der anfallenden Kosten geltent gemacht werden [vgl. § 35a Abs. 3 EstG (Einkommenssteuergesetz)]. Der Höchstbetrag, der steuerlich geltent gemacht werden kann, liegt bei 6000 Euro. Da Sie 20% der Summe als Steuerbonus zurück bekommen können, liegt die Steuerersparnis bei maximal 1200 Euro.
Diese Maximalsumme gilt auch für Eheleute. Es kann daher sinnvoll sein, die Malerarbeiten zeitlich zu planen. Werden beispielsweise im Jahre 2017 Tapezier- bzw. Handwerkerarbeiten durchgeführt, bei denen der Höchstbetrag von 1200 Euro bereits erreicht wurde, kann es lohnenswert sein, mit nicht all zu dringlichen Reparaturen bis Anfang 2018 zu warten.
Um solche Kosten steuerlich gelten zu machen, gelten folgende Voraussetzungen
Bei den durchgeführten Arbeiten muss es sich um Modernisierungs-, Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen handeln.
Rechnungssumme überweisen.
Um die Kosten steuerlich geltend machen zu können, ist es notwendig, daß die
Rechnungssumme von Ihnen überwiesen und nicht in bar gezahlt wurde. Barzahlungen mit und ohne Rechnung werden
vom Finanzamt nicht anerkannt. Dies ist dann noch der Fall, wenn Ihr Maler den erhalt der Rechnungssumme bestätigt.
Kein Steuerbonus bei Fördergeldern
Sollten Sie ein öffentlich gefördertes Darlehen oder steuerfreie
Zuschüsse bekommen, erhalten Sie diesen Steuerbonus nicht.
Wichtig ist zudem, daß Sie die Malerarbeiten als Privatperson in Auftrag gegeben haben und daß diese Arbeiten in ihrer selbst genutzten Wohnung, ihrem eigenem Haus oder auf dem dazugehörigen Grundstück durchgeführt werden.
Das nachfolgende Video erklärt noch einmal in Kürze alles zum Thema Handwerkerkosten absetzen :